Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der DFD Direktwerbung Fullservice Dialog GmbH 

(nachfolgend DFD genannt) 

Nachstehende Geschäftsbedingungen 

 gelten für alle der Firma DFD erteilten Aufträge. Alle zu Aufträgen getroffenen Vereinbarungen erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrags durch DFD. Sollte eine schriftliche Bestätigung z.B. aus Dringlichkeit nicht möglich sein, wird die Kenntnis unserer Geschäftsbedingungen aus vorausgegangenen Offerten oder Aufträgen vorausgesetzt. Unseren Geschäftsbedingungen widersprechenden Bedingungen seitens des Kunden verpflichten DFD auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. 

1. Angebote und Aufträge 

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge, Auftragsänderungen und Ergänzungen sowie mündliche Abreden und Zusagen sind nur verbindlich, wenn diese von DFD schriftlich bestätigt werden. 

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung / Ausführung des Auftrages oder Lieferung der Ware seitens des Auftraggebers zustande. 

Übernimmt DFD die Herstellung von Werbemitteln, können handelsübliche Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Branchenbedingte Farbabweichungen bei Drucksachen und Materialabweichungen bei Umschlaglieferungen gelten als gebilligt. 

Die Konfektionierung des Werbematerials erfolgt in der bei DFD üblichen Weise. 

Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, daß Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Gleiches gilt für die Verarbeitbarkeit des von ihm gestellten Materials. DFD ist nicht verpflichtet, vor der Postauslieferung die Einhaltung der jeweiligen Gewichtsgrenzen zur Ausnutzung bestimmter Portogrenzen bzw. der geltenden Postbestimmungen zu überprüfen. 

Überzählige Materialien werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden „unfrei“ zurückgesandt. DFD ist berechtigt, einen Monat nach der Abwicklung des Auftrages nicht zurückgefordertes überzähliges Material gegen Berechnung zu entsorgen. 

DFD wählt für die Lieferung die jeweils – unter Vorbehalt der aktuellen Zulieferer- preiswerteste Versandart, wenn der Kunde nichts anderes vorgegeben hat. 

DFD verwendet für die Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern innerhalb der EG die vom Auftraggeber schriftlich nachgewiesene UST- IDNr. Bei falsch nachgewiesener Umsatzsteueridentifikationsnummer haftet der Auftraggeber gegenüber DFD in Höhe der von den Finanzbehörden gegenüber DFD geltend gemachten Steuerschuld. 

Der Bereich Werbefulfillment unterliegt mit Übergabe und Einlagerung der Werbematerialien bei DFD automatisch dem DFD üblichen Dienstleistungsvertrag für diesen 

Bereich. Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens 1 Jahr. Er ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündbar. 

2. Lieferfristen, Ausführungstermine 

Lieferfristen können von DFD nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und DFD richtig und rechtzeitig beliefert wird. 

Wird kein bestimmter Ausführungstermin genannt, so erfolgt die Lieferung in der Reihenfolge des Auftragseinganges. Vom Kunden gewünschte Ausführungstermine werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich. DFD kann jedoch auch von derartig bestätigten Ausführungsterminen abweichen, wenn sich bei der Verarbeitung nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder die Bearbeitung aus Gründen unterbleibt die DFD nicht zu verantworten hat. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird das erforderliche Werbematerial verspätet angeliefert, die Portovorauszahlung verspätet geleistet oder geht das Werbematerial ohne Angabe des Verwendungszwecks ein, so verschiebt sich auch ein bestätigter Auslieferungstermin. 

Die angegebenen Ausführungstermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt, bzw. den Kunden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DFD. 

Fixgeschäfte werden nur als solche anerkannt, wenn sie als solche schriftlich von DFD bestätigt werden. Gerät DFD mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche von Kaufleuten sind ausgeschlossen, im Übrigen wird - bis auf Fälle groben Verschuldens durch DFD – nur Schadenersatz bis zur Höhe des Rechnungsbetrages geleistet. 

3. Portovorauszahlung 

Der für die Postauslieferung von Werbematerial benötigte Portobetrag muß rechtzeitig vor dem Versandtermin vorliegen. Dies soll in der Regel in Form eines Verrechnungsschecks erfolgen. Ist dies nicht möglich, so muß der entsprechende Betrag rechtzeitig vor Versandtermin auf einem Portokonto von DFD gutgeschrieben sein. Für verauslagte Portobeträge werden pauschal 10 % Administrationskosten berechnet. 

Das Porto gehört nicht zum Rechnungsbetrag. 

4. Preise 

Dienstleistungsrechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar. Für berechnete Fremddienstleistungen, wie Speditionskosten etc., die nicht innerhalb von sieben Werktagen ausgeglichen werden, müssen wir 5 % Vorleistungskosten in Rechnung stellen. 

Maßgebend sind die Preise der derzeit gültigen Preisliste. Alle in den Angeboten von DFD genannten Preise sind Nettopreise ohne Verpackungskostenanteil und Mehrwertsteuer. Zahlungsziele, Skonto oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt. 

Die Preise von DFD gelten für die Lieferung ab DFD-Niederlassungsgebäude. Da die bei DFD vorhandenen Stückzahlen als bestellt gelten, erhöhen bzw. ermäßigen sich die in der Preisstaffel angegebenen Preise gemäß der derzeit gültigen Preistabelle. 

DFD kann verlangen, daß neben der Portovorauszahlung auch ein Vorschuß auf die Vergütungsforderung von DFD bis zur Höhe der voraussichtlichen Rechnung gezahlt wird. DFD ist berechtigt, sämtliche Kosten, einschließlich speziell beschafften Materials, zu berechnen, die im Falle einer Auftragsstornierung oder Auftragsunterbrechung bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. 

5. Einlagerung 

Wenn eine Einlagerung fremder Druckerzeugnisse oder irgendwelcher beigestellter Materialien bei DFD ausdrücklich vereinbart ist, so haftet DFD für keinerlei Schäden, die trotz Wahrnehmung aller Sorgfalt, während der Einlagerung der Waren daran entstanden sind. 

Alle zur Verfügung gestellten Materialien müssen grundsätzlich in einwandfreiem Zustand und „frei Haus“ angeliefert werden. 

Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Das Verpackungsmaterial wird nur auf ausdrückliches Verlangen hin kostenpflichtig zurückgegeben. 

DFD ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an der eingelagerten Ware abzuschließen. 

Nach Ablauf der vereinbarten Lagerdauer wird geliefert oder Lagerkosten berechnet 

6. Haftung und Gewährleistungsrechte 

DFD haftet für die Fehler bei Herstellung oder Weiterverarbeitung bzw. Postauslieferung des Werbematerials sowie der Falschlieferung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag. Ersatz für Porto, Drucksachen-, Papier-, Umschlag-, und Warenmusterlieferungen erfolgen nicht. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

Für durch DFD verschuldeten Makulaturanfall von Material haftet DFD jedoch nur dann, wenn mehr als 5 % des Materials davon betroffen sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Vertragspflichten oder aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder weitergehende Gewährleistungsrechte (§ 11 Ziffer 7 AGBG) werden nur gewährt, wenn DFD ein grobes Verschulden trifft. Die Frist für die Entgegennahme von Beanstandungen beträgt 6 Wochen bei Kaufleuten, im übrigen 6 Monate. 

DFD leistet keine Garantie für die Richtigkeit der Klassifizierung, vollständige Erfassung oder Richtigkeit der vorhandenen Adressen. 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Offenbach, Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitgegenstand Offenbach. 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtsgültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Geschäftsführerin: Andrea Wellhausen